für den Verkauf und die optional vereinbarte Montage von maßgefertigten Fenstern, Türen und Bauelementen der Sambol Koch Commerce GbR, Brandenburger Ring 17, 32361 Preußisch Oldendorf, E-Mail: sambolkochcommerce@gmail.com (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf und die optional vereinbarte Montage von maßgefertigten Fenstern, Türen und Bauelementen (nachfolgend „Produkte“), die zwischen dem Anbieter und dem Kunden unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
Der Vertrag kann als reiner Kaufvertrag (Lieferung ohne Montage) oder als gemischter Vertrag (Kaufvertrag über die Produkte und Werkvertrag über die Montage) geschlossen werden.
Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung (Angebotsbestätigung / Auftragsbestätigung).
Der Anbieter vertreibt seine Produkte nicht über ein Shopsystem mit Checkout-Funktion.
Vielmehr stellt der Anbieter Produktbeschreibungen auf seiner Website (zaun-park.de) und gegebenenfalls weiteren Kanälen bereit.
Interessenten können sich telefonisch, per E-Mail oder über Kontaktformulare melden, um ein individuelles Angebot zu erhalten und den Kauf zu tätigen.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich durch Individualvereinbarung (Angebot und Annahme).
Von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
Individualvereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.
Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag beziehungsweise die schriftliche Bestätigung des Anbieters maßgeblich.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Lieferung der individuell nach den Maßen und Vorgaben des Kunden gefertigten Produkte.
Der spezifische Leistungsumfang (Produktart, Maße, Material, Farbe, Ausstattung, Lieferort, gegebenenfalls Montage) ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung (Angebotsbestätigung / Auftragsbestätigung).
Eine Montage wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Produkte werden nicht vorgefertigt, sondern auf Basis der individuellen Kundenspezifikation (Maße, Ausführungsdetails, Sonderwünsche) hergestellt.
Die Produktion und Lieferung erfolgen über externe Hersteller beziehungsweise Fachbetriebe, die der Anbieter als Erfüllungsgehilfen einsetzt.
Sofern Montage vereinbart ist, wird diese ebenfalls durch externe Fachbetriebe als Erfüllungsgehilfen des Anbieters erbracht.
Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter wie für eigene Leistungen (§ 278 BGB).
Soweit vertraglich vereinbart, schuldet der Anbieter neben der Lieferung auch die fachgerechte Montage der Produkte vor Ort.
In diesem Fall handelt es sich um einen gemischten Vertrag (Kaufvertrag über die Produkte und Werkvertrag über die Montageleistung).
Für den Kaufvertragsteil gelten die kaufrechtlichen Vorschriften (§§ 433 ff. BGB), für den Werkvertragsteil die werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 ff. BGB), soweit diese AGB nichts Abweichendes regeln.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, technische Änderungen an den Produkten vorzunehmen, soweit diese aufgrund technischer Weiterentwicklung erforderlich werden, der Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit dienen oder aus sonstigen Gründen im Einzelfall sachdienlich und für den Kunden zumutbar sind.
Dies gilt insbesondere für geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Materialbeschaffenheit, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen.
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten in Produktbeschreibungen, Prospekten, auf der Website oder in Angeboten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Sie dienen lediglich der Beschreibung und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden nach Vertragsschluss nachzukommen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die gewünschte Änderung zu einem nicht nur unerheblichen Mehraufwand hinsichtlich der Kosten, des zeitlichen Umfangs, der personellen oder technischen Ressourcen oder des Gesamtcharakters des Auftrags führt.
Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Änderungswünschen besteht nur ausnahmsweise, wenn die gewünschte Anpassung ohne erkennbaren Zusatzaufwand umsetzbar ist und ihre Ablehnung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar wäre.
Sofern der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen wünscht, kann er dies dem Anbieter jederzeit in Textform mitteilen.
Der Anbieter wird – sofern er zur Vertragsänderung bereit ist – die Änderungs- und Ergänzungswünsche auf Umsetzbarkeit prüfen und dem Kunden ein Angebot über die geänderten Leistungen, etwaige Mehrkosten sowie eine Anpassung der Liefer- und Montagefristen unterbreiten.
Die Durchführung der geänderten Leistungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zum geänderten Angebot.
Bis zur Einigung über die Änderung bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
Verursacht bereits die Prüfung eines Änderungsverlangens einen erheblichen Aufwand, ist der Anbieter berechtigt, diesen gesondert in Rechnung zu stellen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Einigung über die Umsetzung des Änderungsverlangens zustande kommt.
Änderungen, die mündlich oder telefonisch beauftragt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen oder in Textform erfolgten Bestätigung durch den Anbieter.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Liefer- und Entladeort (bei reiner Lieferung) beziehungsweise der Montageort (bei vereinbarter Montage) zum vereinbarten Termin zugänglich, frei von fremden Gegenständen und gefahrlos nutzbar ist.
Er hat sicherzustellen, dass die für die Montage notwendigen Arbeitsräume, Gerüste oder Hebebühnen bereitgestellt werden, soweit dies nicht ausdrücklich Aufgabe des Anbieters ist.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Montagefristen entsprechend.
Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand, insbesondere für zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten, Terminverschiebungen, Lagerkosten oder Schutzmaßnahmen, gesondert in Rechnung zu stellen.
Für Verzögerungen bei der Lieferung oder Montage, die auf eine unzureichende, verspätete oder fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nicht.
Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung und/oder Montage bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten zurückzuhalten, sofern ohne deren Erfüllung eine sachgerechte oder sichere Leistungserbringung nicht möglich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Transportschäden und Abweichungen von der Auftragsbestätigung zu prüfen.
Etwaige Beanstandungen sind dem Anbieter innerhalb von 5 Werktagen in Textform anzuzeigen.
Bei Verletzung dieser Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Produkte als genehmigt, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart (Festpreis oder nach Aufmaß).
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk beziehungsweise Lager des Herstellers (EXW Incoterms® 2020), ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und Montage.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung wie folgt fällig:
Der Anbieter ist berechtigt, die Lieferung und Montage von der vollständigen Zahlung der fälligen Teilbeträge abhängig zu machen.
Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zu erfolgen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang beim Anbieter.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB).
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
Wurde ein Entgelt für Leistungen oder Lieferungen vereinbart, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht oder geliefert werden sollen, ist der Anbieter berechtigt, den vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen bei den für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren ergeben.
Hierzu zählen insbesondere:
Übersteigt die Preisänderung den ursprünglich vereinbarten Preis um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn ein Festpreis ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Kosten für die Entsorgung von Verpackungsmaterialien.
Die Entsorgung von Altbauteilen (z. B. alte Fenster, Türen oder Bauelemente) obliegt dem Kunden und ist nicht Teil der Lieferleistung.
Soweit Montage vereinbart ist, können Entsorgungskosten für Altbauteile gesondert vereinbart werden.
Die Lieferung erfolgt durch Versendung ab Werk beziehungsweise Lager des Herstellers an die vom Kunden angegebene Lieferadresse (Versendungskauf).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB).
Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Versendungskosten trägt oder die Montage schuldet.
Die vereinbarten Lieferfristen beginnen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, frühestens mit dem vollständigen Eingang aller für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Informationen, Genehmigungen und einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung beim Anbieter.
Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
Höhere Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Ereignisse, die die fristgerechte Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Anbieter, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist hinauszuschieben.
Dies gilt insbesondere für:
Der Anbieter wird den Kunden über derartige Verzögerungen unverzüglich informieren.
Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Der Anbieter ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn dies zur Einhaltung von Lieferterminen dient oder produktionsbedingt erforderlich ist.
Gerät der Anbieter mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 11 (Haftung) verlangen.
Bei Annahmeverzug des Kunden (z. B. verweigerte Annahme, nicht gewährter Zugang zum Lieferort beziehungsweise Entladeort oder Montageort) ist der Anbieter berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
Dies umfasst insbesondere:
Der Anbieter darf die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern.
Sofern eine Montageleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB vereinbart wurde, wird der Anbieter den Kunden nach Fertigstellung der Montage zur Abnahme auffordern.
Der Kunde hat die Montageleistung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Fertigstellungsmitteilung zu überprüfen und – sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen – die Abnahme zu erklären.
Eine Abnahme kann nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist, in Textform anzuzeigen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Diese werden in einem Abnahmeprotokoll vermerkt und vom Anbieter nachgebessert.
Äußert sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht oder nimmt er die montierten Produkte in Benutzung, ohne wesentliche Mängel zu rügen, gilt die Montageleistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
In begründeten Einzelfällen kann der Anbieter dem Kunden eine abweichende Abnahmefrist einräumen.
Diese ist vom Anbieter ausdrücklich in Textform mitzuteilen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden – sofern dieser als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt – bleibt von den vorstehenden Regelungen zur Abnahme unberührt.
Auf den Ausschluss des Widerrufsrechts bei maßgefertigten Produkten wird hingewiesen.
Kündigt der Kunde einen Werkvertrag über Montageleistungen, ohne dass ein wichtiger Grund im Sinne des § 648a BGB vorliegt, bleibt der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 648 Satz 2 BGB).
Es wird vermutet, dass dem Anbieter in diesem Fall 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser Anteil geringer ist.
Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Anteils vorbehalten.
Ansprüche aus Pflichtverletzungen der Parteien bleiben von dieser Regelung unberührt.
Diese Klausel enthält keine eigenständige Kündigungsregelung, sondern regelt ausschließlich die Rechtsfolgen einer Kündigung nach § 648 BGB.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel zwölf Monate ab gesetzlichem Fristbeginn (Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme).
Diese Fristverkürzung gilt nicht bei Arglist, grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern erfolgt durch diese AGB nicht.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung beziehungsweise Abnahme, in Textform anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, anzuzeigen.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist sie dem Anbieter unzumutbar oder wird sie unberechtigt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 11.
Für Montageleistungen (Werkleistungen) gelten die werkvertraglichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 634 ff. BGB).
Der Anbieter ist zur Nachbesserung vor Ort berechtigt.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Anbieters über.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung von Pflege- und Wartungshinweisen sowie bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestellte Materialien oder Konstruktionsvorgaben zurückzuführen sind.
Gegenüber Verbrauchern behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung einschließlich aller Nebenkosten das Eigentum an den gelieferten Produkten vor.
Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an den gelieferten Produkten vor (Kontokorrentvorbehalt).
Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt.
Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich Umsatzsteuer im Voraus an den Anbieter ab.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung (z. B. Einbau in ein Bauwerk) weiterverkauft worden ist.
Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen.
Der Kunde haftet für die dem Anbieter entstehenden Kosten der Intervention.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und/oder den Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu widerrufen.
Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender Haftung (z. B. nach Produkthaftungsgesetz).
Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Gegenüber Verbrauchern gilt die Haftungsbegrenzung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Der Anbieter wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge, insbesondere technische Zeichnungen, Aufmaße, Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Der Anbieter verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG, einzuhalten.
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragserfüllung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) an die mit der Lieferung und/oder Montage beauftragten externen Unternehmen zum Zweck der Terminabstimmung und Ausführung weitergegeben werden.
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Der Anbieter informiert den Verbraucher darüber, dass bei Verträgen über die Lieferung maßgefertigter Produkte kein Widerrufsrecht besteht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns (Sambol Koch Commerce GbR, Brandenburger Ring 17, 32361 Preußisch Oldendorf, Telefon: 0151 68550390, E-Mail: sambolkochcommerce@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung informieren.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzuzahlen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon unberührt.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet: sambolkochcommerce@gmail.com